Rechtssystem

Die Basis des irischen Rechtssystems ist die Verfassung von 1937. Sie ist gleichzeitig das Grundgesetz der irischen Republik und damit höchste rechtliche Autorität. Politisch ist sie liberal-demokratisch ausgerichtet. Die irische Verfassung ist zweisprachig abgefasst - immer wenn es Textabweichungen gibt, wird der Text in Irisch und nicht in Englisch weitergeführt.

 

Die Instanzen des irischen Rechtssystems bestehen aus dem Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof, dem High Court, dem Obersten Zivil- und Strafgericht und weiteren untergeordneten Gerichten. Supreme Court und High Court wurden per Verfassung festgelegt. Alle restlichen Gerichte wurden per Gesetz eingeführt. Ähnlich dem Common-Law-System Großbritanniens, gelten die richterlichen Entscheidungen als wichtigste Rechtsquelle. Somit weist das irische Rechtssystem, genau wie das britische Rechtssystem, Züge des Gewohnheitsrechtes auf.


Höchste richterliche Macht besitzt der Supreme Court

Die höchste richterliche Instanz im Lande ist der irische Supreme Court mit Sitz in der Hauptstadt Dublin. Vorgeschlagen werden die Richter für den Obersten Gerichtshof von der Regierung der irischen Republik; ernannt werden sie letztendlich vom Präsidenten.

 

Der Oberste Gerichtshof setzt sich aus einem obersten Richter, der den Vorsitz führt, und weiteren sieben Richtern zusammen. Aufgabe dieser richterlichen Instanz ist die Überprüfung von Gesetzen und Urteilen auf deren Verfassungsmäßigkeit. Zudem ist der Oberste Gerichtshof die Berufungsinstanz für Urteile, die im High Court gefällt werden. Letztendlich kann die höchste Judikative auf der Insel den Präsidenten seines Amtes entheben.

 

Auch der High Court überprüft Gesetze auf deren Verfassungstauglichkeit. Weiterhin werden im High Court schwerwiegende Zivil- und Strafgerichtsfälle verhandelt. Für die untergeordneten Gerichte dient dieser als Berufungsinstanz.

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