Firmengründung

Irland besitzt ein investitionsfreundliches Klima. Die Regierung fördert Maßnahmen zur Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Irland. Ausländische Investoren werden mit verlockenden und attraktiven Angeboten ins Land geholt. Firmengründungen gehen auf der Grünen Insel generell schnell und unbürokratisch über die Bühne. Und das bei einem verhältnismäßig geringen Kostenaufwand.

 

Bevorzugt siedeln sich Unternehmen aus den Bereichen der Chemie- und Pharmaindustrie, Softwarefirmen, Elektronik- und Computerhersteller und biotechnologische Firmen auf der Grünen Insel an. Immer mehr Betriebe aus dem Dienstleistungssektor, vornehmlich der Finanzbranche, entscheiden sich für eine Firmengründung in Irland. Die Gründe: Die Republik bietet besonders günstige Rahmenbedingungen.

 

Auf dem ersten Platz der Gründe, warum sich internationale Unternehmen reif für die Insel fühlen, steht eindeutig die extrem niedrige Körperschaftssteuer. Mit nur 12,5 Prozent ist diese europaweit am geringsten. Ebenso reizvoll wirken sich die staatlichen Zuschüsse zu Investitionen bestimmter Forschungs- und Ausbildungsprogramme sowie für Anlagen auf die Entscheidungsfindung aus. Irland hat außerdem den Euro als Währung - die starke Währung ist ein weiterer positiver Aspekt für die Firmengründung. Nicht zu vergessen ist der Markt für Arbeitskräfte. In Irland gibt es hervorragend ausgebildete Fachkräfte und viele Akademiker, die der englischen und teils sogar mehrerer Sprachen mächtig sind. Eine stabile eigene Wirtschaft und gute Verbindungen zur US-amerikanischen Wirtschaft runden das Bild ab.

 

Besonders interessant ist für Firmengründungen die so genannte Tax-Free-/Non-Resident-Gesellschaftsform der irischen Limited Company. Diese ist in Irland steuerbegünstigt, wenn verschiedene festgesetzte Bedingungen vorliegen. Hierzu zählen: Die Mehrheit der Aktien müssen bei einem ausländischen „Beneficial Owner" gehalten werden. Die Firmenkontrolle erfolgt außerhalb des Landes und es dürfen keine Geschäfte auf der Insel getätigt werden. Die Buchhaltung dieser Unternehmensform muss allerdings vor Ort getätigt werden, denn die irische Steuerbehörde prüft vereinzelt, ob die Geschäfte wirklich nur im Ausland stattfinden. Die Aktien der Tax-Free/Non-Resident-Firmen sind keine Inhaber-, sondern Namensaktien.

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